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Das Gesetz zur COVID-19 Krankenhausentlastung

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Produktbeschreibung
Die COVID-19-Pandemie fordert das Gesundheitssystem auf vielfältige Weise heraus. Hier zeigen sich die erheblichen Auswirkungen ganz unmittelbar, sowohl in medizinischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Um die Folgen - insbesondere für den stationären Sektor - abzumildern, hat der Gesetzgeber kürzlich das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz (KHEntlG) geschaffen. Es soll Einnahmeausfälle kompensieren und Bürokratie abbauen. Das Gesetz ist seit Ende März in Kraft und wird in diesen Tagen evaluiert. Ein Beirat des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll bis Ende Juni 2020 Vorschläge unterbreiten, wie es mit den Regelungen weitergehen soll. In der Praxis gibt es Haken: So können Krankenhäuser, die Leistungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes n.F. (KHG) in Anspruch nehmen, kein Kurzarbeitergeld beantragen.
112. Jahrgang 2020
Heft 6
Seitenbereich 471 - 472, Dateigröße 0,7 MB

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