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Produktbeschreibung
Die Kündigung eines der katholischen Kirche angehörenden Chefarztes durch seinen katholischen Arbeitgeber wegen Wiederheirat ist nicht durch Gründe im Verhalten oder in der Person des Chefarztes sozial gerechtfertigt. Die Wiederheirat verletzt weder eine wirksam vereinbarte Loyalitätspflicht noch eine berechtigte Loyalitätserwartung des Arbeitgebers. Der Autor erläutert die Urteilsbegründung und verweist auf andere Dienstverträge bei konfessionellen Arbeitgebern, die von diesem Urteil nicht berührt sind.