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Berücksichtigung der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) beim Bau von Windenergieanlagen

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Produktbeschreibung
Beim Bau von Windenergieanlagen (WEA) in Wäldern kann die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) betroffen sein. Insbesondere in den Höhenlagen der Mittelgebirge nimmt die Amplitude der von ihr genutzten Lebensräume zu, weshalb artenschutzrechtliche Konflikte für die windhöffigsten Gebiete nicht auszuschließen sind. Fachliche Empfehlungen, Arbeitshilfen und Leitfäden für die artenschutzrechtliche Bewertung der Haselmaus in diesem Zusammenhang fehlen bisher. Mit Ausnahme von Brandenburg liegen für alle deutschen Flächenländer Nachweise der Haselmaus vor. Von einer Betroffenheit der Art bei Planungen im Wald muss daher zunächst grundsätzlich ausgegangen werden. Für die Haselmaus gelten die Zugriffsverbote des §44 BNatSchG. Der Artikel gibt Empfehlungen für Erfassungsmethoden, mögliche vorgezogene Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (so genannte CEF-Maßnahmen = measures that ensure the continued ecological functionality) und weist auf Forschungsbedarf hin.
92. Jahrgang 2017
Heft 8
Seitenbereich 365 - 374

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