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Ambulante Zytostatika

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Ende 2014 haben die Krankenkassen im Zusammenhang mit ambulanten Chemotherapien zahlreiche Krankenhäuser verklagt. Es geht darum, dass die Kliniken patientenindividuell hergestellte Krebsmedikamente, insbesondere Zytostatika, in ihren Krankenhausambulanzen an Patienten verabreicht haben. Dieses haben sie den Krankenkassen auf der Grundlage von Verträgen nach § 129 a SGB V in Rechnung gestellt - in der Regel zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent. Die Berechnung der Umsatzsteuern entsprach dem geltenden Steuerrecht. Der Bundesfinanzhof entschied am 24. September 2014 jedoch rechtskräftig, dass diese Leistungen umsatzsteuerfrei sind. Allerdings haben die meisten Krankenhäuser die Umsatzsteuer längst in der Vergangenheit an die Finanzverwaltung abgeführt. Die Kassen klagen auf Rückerstattung der von ihnen für die Umsatzsteuer gezahlten Beträge. Nun könnte sich, so der Autor, herausstellen, dass die Krankenhäuser für die Rückzahlungsansprüche in den meisten Fällen die falschen Beklagten sind.
107. Jahrgang 2015
Heft 6
Seitenbereich 568 - 573

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