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Altersdiskriminierung? Zwei Beispiele zur sachgerechten Auslegung des AGG

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Kämmerer glaubt, dass das Verbot der Altersdiskriminierung
im deutschen Beamtenrecht derzeit noch ein Mauerblümchendasein
zu fristen scheine. Dies ist nicht der Fall, wie die ausführlichen
Überlegungen von Baßlsperger deutlich machen.
Daran anschließend werden als Praxisbeispiele in Bayern die
laufbahnrechtlichen Höchstaltersgrenzen und die Beurteilung
über 55-Jähriger behandelt. Sie machen deutlich, warum das
Verbot der Altersdiskriminierung als Mauerblümchen erscheinen
könnte: Weil es im Vollzug einfach umgesetzt wird!
58. Jahrgang 2010
Heft 6
Seitenbereich 181 - 183

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