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Abrechnung nach der FPV 2009

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Produktbeschreibung
Die Selbstverwaltungspartner, bestehend aus der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung, konnten sich im Rahmen des Spitzengesprächs am 23. September 2008 auf eine Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2009 (Fallpauschalenvereinbarung 2009 - FPV 2009) verständigen. Die Abrechnungsbestimmungen wurden genau wie das DRG-System von Jahr zu Jahr sachgerecht weiterentwickelt, sodass es sich im Gegensatz zu den Anfangsjahren schwerpunktmäßig um Feinjustierungen im System handelt. Die Krankenhäuser müssen sich daher nicht mit einem neuen Regelwerk vertraut machen. Es bleiben selbstverständlich die umfangreichen Tätigkeiten aufgrund der jährlichen Überarbeitung der Entgeltkataloge. Allerdings kann auch hier festgehalten werden, dass sich der klassifikatorische Umbau des G-DRG-Kataloges insgesamt in Grenzen hielt und eine Prüfung und Konsolidierung der vollzogenen Systementwicklung im Vordergrund stand. Durch die späte Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2008 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz - KHRG) am 24. September 2008 konnte auf möglichen Anpassungsbedarf in der Fallpauschalenvereinbarung nicht mehr eingegangen werden. Entsprechende Änderungen können somit erst in der Fallpauschalenvereinbarung des Jahres 2010 berücksichtigt werden. Die Autoren erläutern die im Vergleich zur FPV 2008 erfolgten Änderungen.
100. Jahrgang 2008
Heft 12
Seitenbereich 4 - 20, Dateigröße 0,8 MB

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