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Seit Einführung der §§ 299a, b StGB hat das Thema Korruption im Gesundheitswesen zunehmend Beachtung gefunden. Die Verhinderung entsprechender Straftaten stellt eine zentrale Herausforderung für die Compliance im Krankenhaus dar. Im Buch werden neben rechtlichen Risiken auch Präventionsmöglichkeiten dargestellt und auf das Krankenhaus als Organisation abgestimmt. Dies gilt sowohl in Bezug auf präventive Maßnahmen (Richtlinien, Prozesse, Zuständigkeiten, Audits) als auch auf repressive Maßnahmen (Aufklärung von Vorwürfen durch interne Untersuchungen, Kooperation mit den Ermittlungsbehörden, Vertretung der Interessen des Krankenhauses im Strafverfahren).
Das Werk wurde als "Buchtipp Gesundheitswirtschaftskongress 2022" ausgezeichnet.
Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider führt seine Kanzlei für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht in Wiesbaden. Von 2006 bis 2020 war er Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht u.a. an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Neben den Verteidigungsmandaten im allgemeinen Wirtschafts- und Medizinstrafrecht begleitet Hendrik Schneider Unternehmen in Compliance-Fragen. Sein Schwerpunkt ist das Medizinwirtschaftsstrafrecht. Er berät Krankenhäuser, Unternehmen aus dem Zweig der Gesundheitswirtschaft und vertritt Geschäftsführer dieser Unternehmen und Ärzte.