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Umsetzung eines neuen Löschbootkonzeptes bei der Feuerwehr Hamburg

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Produktbeschreibung
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Juni 2016 die Einführung eines ganzheitlichen Flottenmanagements für alle Boote der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen. Damit übernahm die Hafenbehörde Hamburg Port Authority (HPA) ab dem 1. Juli 2017 sowohl den Betrieb als auch die Neubeschaffung aller von der Stadt Hamburg betriebenen Bootsflotten. Ausgenommen von dieser Zentralisierung sind derzeit lediglich Kleinboote bei den beteiligten Organisationseinheiten. Gleichzeitig erfolgte damit der Startschuss für die Erneuerung der aktuellen Löschbootflotte der Feuerwehr Hamburg aus den 1980er-Jahren. Mit der einheitlichen Aufgabenwahrnehmung durch die HPA sollen die Kosten bei der Anschaffung und dem Betrieb der städtischen Bootsflotten gesenkt sowie Ersatzbeschaffungen und Reparaturen optimiert werden. Ein weiteres, bedeutendes Ziel ist eine Verstetigung und damit langfristige Planbarkeit der Kosten für die Behörden. Im Rahmen des neuen Flottenmanagements wird auch die Beschaffung eines ersten, neuen Löschbootes zur Verstärkung der Brandbekämpfungskapazitäten bei Bränden auf großen Kreuzfahrt- und Containerschiffen erfolgen. Zudem sollen parallel auch die derzeitigen kleinen Löschboote durch multifunktionale Mischlöschboote ersetzt werden. Bisher betreiben Polizei, Feuerwehr, der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und die Hamburg Port Authority (HPA) jeweils eigene Bootsflotten. Durch die Zusammenfassung des Managements bei der HPA wird auf ein langfristig angelegtes, betriebswirtschaftlich optimiertes Managementmodell gesetzt und die Aufgabenerfüllung der beteiligten Dienststellen verbessert. Der Beitrag schildert insoweit die mehrjährige Umsetzung dieses besonderen Projektes aus der Sicht der Feuerwehr Hamburg und beschreibt zudem die in der baulichen Umsetzung befindliche Konzeption des neuen, großen Löschbootes der Feuerwehr Hamburg, um somit die aktuellen als auch die zukünftigen Anforderungen an eine zeitgemäße nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr auf den Wasserflächen in Hamburg sicherstellen zu können. Zudem soll der Beitrag auch anderen Kommunen als Anregung für ähnliche organisatorische Ausrichtungen dienen.
71. Jahrgang 2017
Heft 8
Seitenbereich 611 - 621, Dateigröße 9,6 MB

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