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Rettungsdienst kann verkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen/Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ist nicht hinreichend als Notarzt geeignet (Recht)

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Produktbeschreibung
Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen genießt seit der Vergaberechtsreform zum 18. April 2016 größere Aufmerksamkeit denn je. Grund dafür ist die so genannte "Bereichsausnahme Rettungsdienst" und deren Reichweite. Eine erste Entscheidung im Rettungsdienstumfeld nach dem "neuen" Vergaberecht fällt die Vergabekammer Westfalen (Nordrhein-Westfalen) mit ihrem Beschluss vom 23. November 2016 & dies jedoch nicht zur Thematik "Bereichsausnahme", sondern zum Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers.
71. Jahrgang 2017
Heft 4
Seitenbereich 304 - 306, Dateigröße 1,7 MB

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