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Der zweite Rettungsweg in Theorie und Praxis

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Das Prinzip von zwei unabhängigen Rettungswegen ist eines der Grundfeste des deutschen Baurechts. In der Praxis muss der erste Rettungsweg baulich realisiert werden. Der zweite Rettungsweg kann im Wohnungsbau bis einschließlich Gebäudeklasse 5 der Musterbauordnung entweder baulich oder über Leitern der Feuerwehr ausgeführt werden [1]. In der Praxis tauchen immer wieder Schwierigkeiten mit der Realisierung des zweiten Rettungsweges über Leitern der Feuerwehr auf. Dies war der Anlass, das Thema im Rahmen einer Masterarbeit an der Technischen Hochschule Köln näher zu untersuchen. Durch die Arbeit sollte ausgelotet werden, in welchem Rahmen über das bestehende gesetzliche System hinaus, Verbesserungen geschaffen werden könnten. Zusätzlich wird im Beitrag ein über die Masterarbeit hinausgehender Lösungsansatz vorgestellt. Unbenommen bleibt, dass die gesetzliche Grundlage für den zweiten Rettungsweg über Leitern existiert und derzeit keine anderen Lösungen möglich sind.
70. Jahrgang 2016
Heft 12
Seitenbereich 931 - 935, Dateigröße 2,3 MB

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