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Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitsstättenregel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

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Produktbeschreibung
Die Deutsche Post DHL (DPDHL) legt großen Wert auf sichere Arbeitsplätze. Das Arbeitsschutzgesetz steht dabei immer im Vordergrund. Der Konzern trifft für seine Arbeitsstätten die Maßnahmen, die zur Brandbekämpfung erforderlich sind. Er benennt als Arbeitgeber Beschäftigte, die Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen haben. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren. Der Beitrag stellt die Um-setzung der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 bei der DPDHL vor.
67. Jahrgang 2013
Heft 10
Seitenbereich 802 - 804, Dateigröße 0,8 MB

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