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Erprobung eines Leitfadens für die Erfassung und Bewertung von Erntevorkommen gebietseigener seltener Gehölze

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Produktbeschreibung
Nach der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§40 Abs. 4 Satz 4 BNatSchG) ist ab dem 01.03.2020 das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut in der freien Natur außerhalb ihrer Vorkommensgebiete genehmigungspflichtig. Eine wesentliche Voraussetzung für die Ausbringung herkunftsgesicherten Pflanz- und Saatguts ist die Gewinnung genetisch hochwertigen Vermehrungsguts einer Art in ausreichender Menge. Bis zum 01.03.2020 müssen genügend Erntevorkommen zur Verfügung stehen, deren Eignung nach einem standardisierten Verfahren überprüft und bestätigt sein sollte. Im Rahmen des Modell- und Demonstrationsvorhabens "Erhaltung der innerartlichen Vielfalt gebietsheimischer Wildobstarten in Sachsen" wurde daher ein Leitfaden für die Erfassung und Beerntung von Erntevorkommen seltener Gehölzarten erarbeitet und am Modell von fünf seltenen Wildobstarten praktisch erprobt. Dazu wurden 40 Vorkommen von 5 Modellarten mit etwa 1848 Einzelindividuen in Sachsen kartiert und mit Hilfe des erstellten Leitfadens auf ihre Eignung als In-situ-Erntevorkommen überprüft. Auf Grundlage des Leitfadens eigneten sich je nach Art 28-60% der kartierten Wildobstvorkommen in Sachsen als In-situ-Erntevorkommen. Durch die Anwendung bei den Modellarten konnte die Praxistauglichkeit des Leitfadens bestätigt werden. Er ist auch für die Prüfung von Erntevorkommen anderer seltener Gehölze und in anderen Regionen Deutschlands anwendbar.
94. Jahrgang 2019
Heft 4
Seitenbereich 154 - 159

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