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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 - Was ist neu?

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Produktbeschreibung
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes trat ebenso wie das Windenergie-auf-See-Gesetz zum 1.1.2017 in Kraft. Ziel beider Gesetze ist es, die erneuerbaren Energien planbar auszubauen, sie in den Markt zu integrieren und mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Mit der nun festgelegten Ausschreibung von Energiemengen wurde ein neuer Weg zur Ermittlung der Vergütungshöhe eingeschlagen. Die Vergütungsvoraussetzungen wirken sich unterschiedlich stark auf die räumliche Verteilung der Anlagen aus. Da insbesondere die zunehmende Anzahl von Anlagen zur Stromerzeugung und deren räumliche Lage von hoher Relevanz für die Bewertung aus Naturschutzsicht sind, soll eine erste Einschätzung beider gesetzlicher Neuregelungen aus Naturschutzsicht zu diesem frühen Zeitpunkt vorgenommen werden. Grundlagen dafür bilden die Ergebnisse der Ausschreibungen im Jahr 2017 sowie die Erfahrungen der letzten Jahre. Sie zeigen, dass zwar in beiden Gesetzen räumlich steuernde Elemente neu aufgenommen wurden - diese wurden jedoch nicht zur Umsetzung von Naturschutzzielen genutzt. Vielmehr stand die Synchronisierung mit dem Netzausbau im Vordergrund. Ob weitere Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch die Neuregelungen festzustellen sind, wird erst die weitere Entwicklung zeigen.
93. Jahrgang 2018
Heft 5
Seitenbereich 208 - 214

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