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Bewertung und Bewältigung erheblicher Biodiversitätsschäden und deren Verhältnis zur Eingriffsregelung

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Produktbeschreibung
Sowohl die etablierte Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als auch die neueren Anforderungen aus dem Umweltschadensgesetz (USchadG), mit dem die Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung umgesetzt wird, verfolgen u. a. den Schutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Trotz gewisser Gemeinsamkeiten und Verknüpfungen zwischen den Instrumenten, lassen sich signifikante Unterschiede feststellen. Die Gemeinsamkeiten, Verknüpfungen und Unterschiede beziehen sich z. B. auf Probleme bei der Bestimmung der "Erheblichkeit" von Beeinträchtigungen oder auf die Frage, ob die Prüfung nach der Eingriffsregelung eine Enthaftung von Handlungen, die zu negativen Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands von Lebensräumen oder Arten führen, bewirken kann. Beim Umgang mit diesen rechtlich anspruchsvollen Themen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Umweltschadensgesetzes ist die Frage der Konformität mit europäischen Vorgaben von größter Bedeutung.
89. Jahrgang 2014
Heft 1
Seitenbereich 2 - 6

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