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Artenschutz und Verkehrssicherung im Erholungswald

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Produktbeschreibung
Das Naturschutz- und FFH-Gebiet "Siegaue und Siegmündung" (DE-5208-301) im Ballungsraum Bonn/Rhein-Sieg (NRW) wird in hohem Maß zur Erholung genutzt. Gleichzeitig bieten bruchgefährdete Hybridpappel-Altbestände an Wegen wichtige Fledermaus-Habitate. Zur Lösung des daraus resultierenden Konflikts wurde ein Konzept zur Abstimmung der Verkehrssicherung mit dem Fledermausschutz erarbeitet. Auf Grundlage umfangreicher Erhebungen wurden Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionen des Gebiets für Fledermäuse entwickelt.Die Verkehrssicherung an Erholungswegen fällt unter den artenschutzrechtlichen Ausnahmetatbestand des § 45 (7) BNatSchG. Der günstige Erhaltungszustand der Populationen ist durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu gewährleisten. Nicht verkehrssicherungspflichtige Flächen im Gebiet werden so entwickelt, dass dauerhaft Habitatstrukturen für Fledermäuse entstehen. Ergänzend werden Ersatzquartiere ausgebracht. Mittelfristig sollen Waldbestände im Risikobereich so umgebaut werden, dass keine Gefahr für Besucherinnen und Besucher besteht, die Funktionen für Fledermäuse aber weiter erfüllt werden
86. Jahrgang 2011
Heft 3
Seitenbereich 105 - 111

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