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Monitoring der Haselmaus Muscardinus avellanarius in Hessen im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie

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Produktbeschreibung
Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustands der Arten in den Anhängen II, IV und V. Seit 2003 werden in Hessen Daten zur Haselmaus ausgewertet und, aufbauend auf den gesammelten Kenntnissen, seit 2006 ein Monitoring der Art betrieben. Die Verbreitung der Haselmaus wurde im Rahmen von Umfragen und Literaturrecherchen erhoben. Dabei zeigte sich ein Rückgang der MTB-Q mit Art-Nachweisen von 257 im Zeitraum von 1970 bis 1989 auf 162 im Zeitraum von 1990 bis 2009.
Für die Datenerhebungen zur Bewertung der Population und des Populationstrends erfolgen in Hessen Referenzflächenuntersuchungen mit Nistkästen. Dazu werden bis zu 40 Monitoring-Flächen mit jeweils einer Größe von ca. 10 ha und mindestens 50 Nistkästen an zwei einheitlichen Terminen jährlich jeweils Mitte Juni und September auf den Besatz mit Haselmäusen kontrolliert. Die Belegungszahlen variieren von Gebiet zu Gebiet sehr stark und liegen im Minimum bei 0 und im Maximum bei über 25 Tieren pro 50 Nistkästen. Dabei gibt es auch innerhalb der einzelnen Gebiete zum Teil erhebliche Schwankungen in der Zahl der nachgewiesen Individuen und Nester zwischen den Kontrollen und Jahren. Eine Bewertung des Zustands der Population ist daher erst nach mindestens sechs Untersuchungsjahren möglich. Die gewählte Methode stellt aber einen guten Kompromiss zwischen der für das Monitoring zu fordernden Datenqualität und der Finanzierbarkeit dar.
85. Jahrgang 2010
Heft 8
Seitenbereich 334 - 339

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