Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Die Hochschulgesetze der Länder normieren die Kompetenzbereiche von Präsident und Kanzler. In der Praxis gehen jedoch die Vorstellungen vom "Machtbereich" des jeweiligen Funktionsträgers oft auseinander. Der vorliegende Beitrag stellt die Kompetenzverteilung innerhalb der Hochschulleitung klar und zeigt auf, dass es einen unentziehbaren Kernaufgabenbereich des Hochschulkanzlers gibt, in den der Hochschulpräsident nicht oder nur in gewissen Grenzen eingreifen darf. Dies folgt nicht zuletzt aus dem beamtenrechtlichen Anspruch des Kanzlers auf amtsangemessene Beschäftigung.