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Neuenfeld / Baden / Dohna / Groscurth

Handbuch des Architektenrechts

Band 1: Allgemeine Grundlagen
Band 2 und 3: Verordnungstext und Kommentar
Stand: April 2012, Gesamtwerk inkl. 18. Lfg.


Preis: EUR 219,00

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Bibliografische Daten
ISBN / Artikel-Nr: 978-3-17-017630-0
Auflage: 3. Auflage
Seiten: 4260
Illustrationen etc.: Loseblattausgabe
Erschienen: 2012
Maße: 290mm x 230mm x 210mm

Aus dem Inhalt
Vorwort

Produktbeschreibung
Das seit 1969 erscheinende Handbuch des Architektenrechts schließt - mit Blick auf die Rolle des Architekten und Ingenieurs - die gesamte Bandbreite des privaten Baurechts ein und ist konzeptionell in seinen verschiedenen Fachbeiträgen des 1. Bandes auf eine möglichst umfassende Einarbeitung aller relevanten Entscheidungen, Bücher und Aufsätze angelegt. Das Handbuch enthält dort u. a. detaillierte Erläuterungen zu den allgemeinen Grundlagen des Vertragsrechts für Architekten und Ingenieure, dem Urheberrecht, dem Versicherungsrecht für Architekten und Ingenieure und dem Architektenwettbewerbsrecht. In den Bänden 2 und 3 wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI - ausführlich kommentiert, wobei nicht nur die aktuelle Fassung berücksichtigt wird, sondern hierneben im selben Band auch die für Altverträge gültige Fassung der HOAI. Seit der 13. Lieferung wird parallel zu der auf dem aktuellen Stand befindlichen Kommentierung der alten Fassung das Erläuterungswerk zur HOAI 2009 aufgebaut. Weil die bisherige Fassung der HOAI noch auf Jahre hinaus nicht nur für Altverträge Bedeutung haben, sondern auch die bisherige Rechtsprechung und Literatur weiterhin das Verständnis der Neufassungen prägen wird, enthält der Kommentarteil beide Kommentierungen parallel.

Autorenporträt
Begründet von Dr. Klaus Neuenfeld, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Weimar; fortgeführt von Dr. Eberhard Baden, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bonn; Inge Gräfin Dohna, Rechtsanwältin, Weimar; Dr. Eberhard Groscurth, Notar a. D. und Rechtsanwalt, Bremen; Michael Brückner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Mechernich; Ulrich Nelskamp, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bonn; Christian Meier, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Weimar und Lehrbeauftragter der Bauhausuniversität Weimar sowie Dr. Florian Krause-Allenstein, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Hamburg.



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